Die Donaubad-Freizeitanlagen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Neu-Ulm (Bayern). Die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung, die der Landkreis Neu-Ulm am 12. Oktober nach dem Überschreiten des Signalwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern erlassen hat, ist noch bis einschließlich Montag, 19. Oktober, gültig.
Für den Besuch der Donaubad-Freizeitanlagen (Erlebnisbad, Sauna, Eissportanlage, Gastronomie und Wohnmobil-Stellplatz) bedeutet das, dass es mindestens bis Montag, 19.10.2020, zu keinen Änderungen an den Öffnungszeiten, Eintrittspreisen und Hygieneregelungen kommen wird.
Die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung, die der Landkreis Neu-Ulm am 12. Oktober nach dem Überschreiten des Signalwertes von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern erlassen hat, ist noch bis einschließlich Montag, 19. Oktober, gültig. Diese Allgemeinverfügung regelt, dass es für den Betrieb des Donaubades mit den Bereichen Erlebnisbad, Sauna, Eissportanlage, Gastronomie und Wohnmobilstellplatz vorerst keine Einschränkungen gibt.
Sollte die 7-Tage-Inzidenz weiterhin den Wert von 35 Fällen pro 100.000 Einwohnern überschreiten, wird der Landkreis Neu-Ulm am 19. Oktober eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Diese kann Einschränkungen enthalten, die auch das Donaubad betreffen.
Sollte es zu Änderungen kommen, die den Besuch der Donaubad-Freizeitanlagen betreffen, werden wir diese Online auf unserer Homepage und via Social Media veröffentlichen.
Informationen zu den Veröffentlichungen des Landkreises Neu-Ulm sind hier zu finden.