Die Infektionszahlen in Bayern und Deutschland sinken aktuell kontinuierlich. Die Landesregierung Bayern hat am 10. Mai bekannt gegeben, dass Beherbergungsbetriebe (auch Wohnmobilstellplätze) bei einer Inzidenz von weniger als 100 und unter Einhaltung bestimmter Auflagen ab dem 21. Mai wieder für touristische Reisen öffnen dürfen. Sobald wir die entsprechenden Auflagen von der Regierung bezüglich einer Inbetriebnahme erhalten haben, werden wir diese über all unsere Kanäle (Social Media, Website) kommunizieren. Bis dahin gelten weiter die hier zu findenden Regelungen für nicht-touristische Aufenthalte.
Für den Betrieb der sonstigen Donaubad-Freizeitanlagen gilt weiter die Infektionsschutzverordnung vom 24. April 2021 mit umfassenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Für den Betrieb der Donaubad-Freizeitanlagen hat das folgende Auswirkungen: Seit Montag, 02.11.2020, ist die Donaubad-Freizeitanlage (Erlebnisbad, Sauna, Freibad & Gastronomie) für den öffentlichen Betrieb geschlossen.