Neben der Verlängerung aller bisherigen Maßnahmen (FFP2-Maske, 2G Plus, etc.) bis einschließlich 09. Februar 2022 kommt es zu folgenden Änderungen:

 

  • Wie bislang auch entfällt auch künftig die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises in 2G plus-Bereichen für Personen, die eine Auffrischimpfung nach einer vollständigen Immunisierung erhalten haben. Künftig gilt dies im Gleichklang mit dem letzten MPK-Beschluss bereits unmittelbar ab der Auffrischimpfung (nicht erst wie bisher nach Ablauf von 14 Tagen nach der Impfung).

 

  • Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen Testnachweises für Personen, die nach vollständiger Immunisierung eine Infektion überstanden haben (bei Impfdurchbruch).

 

  • Die Ausnahme von 2G in der Gastronomie, im Beherbergungswesen sowie bei sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in den Schulen getestet werden, wird fortgeführt und soll auch künftig so gelten. Dies bezieht sich auf der Donaubad-Anlage weiterhin nur auf die Bereiche Erlebnisbad und auch Eissportanlage, die Sauna ist für minderjährige weiterhin nicht zugänglich (wurde von der Behörde nicht genehmigt).